AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Psyntera GmbH (nachfolgend «Psyntera») und den Personen, welche Leistungen von Psyntera in Anspruch nehmen (nachfolgend «Klient:innen»).
Bei minderjährigen Klient:innen gelten diese AGB sinngemäss auch für deren gesetzliche Vertretung bzw. die zur Vertretung berechtigten Personen.
Die AGB gelten für sämtliche von Psyntera angebotenen psychotherapeutischen, diagnostischen, beratenden und damit zusammenhängenden Leistungen, unabhängig davon, ob diese in den Praxisräumlichkeiten, telefonisch, online oder in einer anderen vereinbarten Form erbracht werden.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Psyntera und der Klientin bzw. dem Klienten.
2. Behandlungsvertrag
Mit der Vereinbarung bzw. Aufnahme einer Behandlung entsteht ein Behandlungsverhältnis zwischen Psyntera und der Klientin bzw. dem Klienten.
Die Behandlung erfolgt durch entsprechend qualifizierte Fachpersonen. Die Zuteilung einer behandelnden Fachperson erfolgt unter Berücksichtigung der fachlichen Eignung, der therapeutischen Fragestellung sowie der verfügbaren Kapazitäten.
Ein Anspruch auf Behandlung durch eine bestimmte Fachperson besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Psyntera kann die Aufnahme einer Behandlung insbesondere dann ablehnen, wenn die erforderlichen fachlichen oder organisatorischen Voraussetzungen nicht gegeben sind oder eine andere Institution bzw. Behandlungsform für die betreffende Situation geeigneter erscheint.
3. Psychotherapeutische Behandlung
Die psychotherapeutische Behandlung erfolgt nach den anerkannten fachlichen und wissenschaftlichen Standards der Psychotherapie sowie unter Beachtung der für die behandelnden Fachpersonen geltenden gesetzlichen und berufsrechtlichen Bestimmungen.
Art, Umfang, Häufigkeit und voraussichtliche Dauer der Behandlung werden individuell festgelegt und im Verlauf der Therapie regelmässig überprüft.
Psychotherapie ist ein individueller Prozess. Ein bestimmter therapeutischer Erfolg oder eine bestimmte Verbesserung kann daher nicht garantiert werden.
Klient:innen verpflichten sich, für die Behandlung relevante Angaben nach bestem Wissen vollständig und wahrheitsgemäss zu machen.
4. Behandlung von Kindern und Jugendlichen
Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen werden deren Alter, Entwicklungsstand und Urteilsfähigkeit angemessen berücksichtigt.
Soweit gesetzlich erforderlich, erfolgt die Aufnahme einer Behandlung mit Zustimmung der gesetzlichen Vertretung.
Bei urteilsfähigen minderjährigen Klient:innen werden deren Persönlichkeitsrechte und Anspruch auf Vertraulichkeit berücksichtigt. Informationen über den Inhalt der Therapie werden gegenüber Eltern, gesetzlichen Vertretungen oder anderen Drittpersonen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der mit der Klientin bzw. dem Klienten getroffenen Vereinbarungen weitergegeben.
Soweit es therapeutisch sinnvoll ist, können Eltern, Erziehungsberechtigte oder andere wichtige Bezugspersonen in die Behandlung einbezogen werden.
Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern liegt es grundsätzlich in der Verantwortung der Eltern bzw. der gesetzlichen Vertretung, Psyntera über die bestehenden Sorge- und Vertretungsrechte zu informieren.
Psyntera kann entsprechende Nachweise verlangen.
5. Ärztliche Anordnung und Grundversicherung
Psychologische Psychotherapie kann im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung/OKP) abgerechnet werden.
Voraussetzung dafür ist insbesondere eine gültige ärztliche Anordnung durch eine entsprechend berechtigte Ärztin bzw. einen entsprechend berechtigten Arzt.
Die Klient:innen sind dafür verantwortlich, Psyntera die erforderliche ärztliche Anordnung rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Eine reguläre ärztliche Anordnung berechtigt nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Durchführung einer begrenzten Anzahl psychotherapeutischer Sitzungen.
Vor einer Weiterführung der Therapie haben Klient:innen dafür Sorge zu tragen, dass eine erforderliche weitere Anordnung bzw. Kostengutsprache rechtzeitig vorliegt.
Psyntera kann Klient:innen bei diesem Prozess unterstützen, übernimmt jedoch keine Garantie für die Kostenübernahme durch die Krankenversicherung.
6. Kostengutsprache bei längeren Behandlungen
Für länger dauernde psychotherapeutische Behandlungen kann nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Kostengutsprache der Krankenversicherung erforderlich sein.
Hierfür können Berichte oder Beurteilungen durch behandelnde oder zuständige Fachpersonen notwendig sein.
Die Klientin bzw. der Klient erklärt sich damit einverstanden, dass Psyntera die hierfür notwendigen Informationen im gesetzlich zulässigen Umfang mit den beteiligten Ärzt:innen und Kostenträgern austauscht.
Psyntera übernimmt keine Garantie dafür, dass eine Krankenversicherung eine beantragte Weiterführung der Behandlung bewilligt.
7. Abrechnung
Leistungen, welche die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung erfüllen, werden nach dem jeweils geltenden gesetzlichen bzw. vertraglichen Tarifsystem abgerechnet.
Neben den eigentlichen Therapiegesprächen können auch weitere gesetzlich vergütungsfähige Leistungen abgerechnet werden. Dazu können insbesondere gehören:
- diagnostische Leistungen und Testauswertungen,
- Vor- und Nachbereitung im gesetzlich vorgesehenen Umfang,
- Berichte und Stellungnahmen,
- Koordinationsleistungen mit Ärzt:innen und anderen beteiligten Fachpersonen,
- Gespräche mit Bezugspersonen,
- Leistungen im Zusammenhang mit der Weiterführung einer Therapie,
- weitere nach dem jeweils geltenden Tarif abrechenbare Leistungen.
Die Abrechnung erfolgt nach dem von Psyntera angewandten bzw. gesetzlich vorgesehenen Abrechnungsverfahren.
Franchise und Selbstbehalt richten sich nach dem Versicherungsvertrag der Klientin bzw. des Klienten und den gesetzlichen Bestimmungen und sind von den Klient:innen selbst zu tragen.
8. Nicht von der Grundversicherung übernommene Leistungen
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt ausschliesslich Leistungen, welche die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Leistungen ohne Krankheitswert bzw. Leistungen, welche nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind, können nicht zulasten der Grundversicherung abgerechnet werden.
Hierzu können beispielsweise bestimmte Beratungen, Coachings, Bescheinigungen, nicht medizinisch notwendige Berichte oder andere Leistungen ausserhalb einer krankheitsbezogenen psychotherapeutischen Behandlung gehören.
Solche Leistungen können den Klient:innen privat in Rechnung gestellt werden. Die Kosten werden nach Möglichkeit vor der Durchführung der betreffenden Leistung kommuniziert.
9. Ablehnung der Kostenübernahme durch Versicherungen
Die Kostenübernahme durch eine Kranken-, Unfall-, Invaliden-, Militär- oder andere Versicherung richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen.
Psyntera kann nicht gewährleisten, dass ein Versicherer sämtliche erbrachten Leistungen übernimmt.
Klient:innen sind dafür verantwortlich, ihre Versicherungsdeckung sowie erforderliche Anordnungen und Kostengutsprachen zu prüfen.
Werden Leistungen von einem Versicherer nicht übernommen, wird im Einzelfall geprüft, ob und in welchem Umfang die betreffenden Kosten der Klientin bzw. dem Klienten in Rechnung gestellt werden dürfen.
10. Termine und Terminabsagen
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Die entsprechende Zeit wird ausschliesslich für die Klientin bzw. den Klienten reserviert.
Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, ist dieser möglichst frühzeitig abzusagen.
Absagen müssen spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen.
Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen kann die reservierte Zeit der Klientin bzw. dem Klienten privat in Rechnung gestellt werden, soweit dies gesetzlich zulässig und vorgängig vereinbart ist.
Nicht wahrgenommene oder zu spät abgesagte Termine können grundsätzlich nicht zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abgerechnet werden.
Bei nachgewiesenen ausserordentlichen Umständen kann Psyntera auf die Verrechnung eines Ausfallhonorars verzichten.
11. Verspätungen
Bei verspätetem Erscheinen der Klientin bzw. des Klienten besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Verlängerung der vereinbarten Behandlungszeit.
Die Sitzung endet in der Regel zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt, damit nachfolgende Termine eingehalten werden können.
12. Online-Psychotherapie und telefonische Leistungen
Sofern therapeutisch geeignet und rechtlich zulässig, können einzelne Leistungen nach Vereinbarung auch telefonisch oder mittels geeigneter digitaler Kommunikationsmittel erbracht werden.
Klient:innen sind selbst dafür verantwortlich, für eine ausreichende Internetverbindung, eine geeignete technische Ausstattung sowie eine möglichst störungsfreie und vertrauliche Umgebung zu sorgen.
Psyntera kann nicht für technische Störungen verantwortlich gemacht werden, die ausserhalb ihres Einflussbereichs liegen.
13. Schweigepflicht
Die Mitarbeitenden und behandelnden Fachpersonen von Psyntera unterliegen den gesetzlichen und berufsrechtlichen Schweige- und Geheimhaltungspflichten.
Informationen über Klient:innen sowie Inhalte der Behandlung werden grundsätzlich vertraulich behandelt.
Eine Weitergabe an Drittpersonen erfolgt nur, wenn:
- eine entsprechende Einwilligung der Klientin bzw. des Klienten vorliegt,
- eine gesetzliche Verpflichtung oder Berechtigung besteht,
- eine zuständige Behörde eine Entbindung von der Schweigepflicht verfügt hat oder
- eine andere gesetzlich vorgesehene Ausnahme vorliegt.
Für die Koordination einer Behandlung kann ein Informationsaustausch mit beteiligten Ärzt:innen und anderen Fachpersonen erforderlich sein. Dieser erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen.
14. Datenschutz und Klientendokumentation
Psyntera bearbeitet Personendaten und besonders schützenswerte Personendaten, insbesondere Gesundheitsdaten, gemäss den geltenden schweizerischen Datenschutzbestimmungen.
Im Rahmen der Behandlung werden insbesondere Personalien, Kontaktinformationen, Versicherungsdaten, medizinische und psychotherapeutische Informationen sowie Behandlungs- und Abrechnungsdaten bearbeitet.
Die Daten werden ausschliesslich für Zwecke verwendet, die im Zusammenhang mit der Behandlung, deren Administration, Abrechnung, Qualitätssicherung sowie der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen stehen.
Psyntera trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust, Missbrauch oder Veränderung.
Weitere Informationen zur Datenbearbeitung können einer separaten Datenschutzerklärung von Psyntera entnommen werden.
15. Elektronische Kommunikation
Die Kommunikation zwischen Psyntera und Klient:innen kann je nach Vereinbarung insbesondere telefonisch, per E-Mail oder über andere elektronische Kommunikationsmittel erfolgen.
Bei der Nutzung unverschlüsselter Kommunikationsmittel kann trotz angemessener Sicherheitsmassnahmen keine vollständige Vertraulichkeit gewährleistet werden.
Klient:innen werden gebeten, besonders sensible medizinische oder psychotherapeutische Informationen möglichst über die von Psyntera hierfür vorgesehenen sicheren Kommunikationswege zu übermitteln.
16. Zusammenarbeit mit Ärzt:innen und weiteren Fachpersonen
Eine wirksame psychotherapeutische Behandlung kann die Zusammenarbeit mit anderen Fachpersonen erfordern.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Hausärzt:innen
- Kinder- und Jugendärzt:innen
- Psychiater:innen
- Kinder- und Jugendpsychiater:innen
- weitere behandelnde Fachpersonen
- Schulen oder schulpsychologische Dienste
- Sozialdienste oder andere involvierte Stellen
Ein Austausch von Informationen erfolgt nur im therapeutisch erforderlichen und rechtlich zulässigen Umfang.
17. Berichte, Zeugnisse und Stellungnahmen
Soweit therapeutisch oder gesetzlich erforderlich, kann Psyntera Berichte, Zeugnisse oder Stellungnahmen erstellen.
Die Erstellung solcher Dokumente kann kostenpflichtig sein. Soweit die Kosten nicht von einer Versicherung übernommen werden, können diese nach vorgängiger Information privat in Rechnung gestellt werden.
Psyntera ist nicht verpflichtet, Gutachten oder Stellungnahmen zu erstellen, welche ausserhalb des therapeutischen Auftrags liegen.
Insbesondere kann Psyntera die Erstellung von Gutachten für gerichtliche, versicherungsrechtliche oder andere Verfahren ablehnen, wenn dadurch ein Interessenkonflikt mit der therapeutischen Tätigkeit entstehen könnte.
18. Beendigung der Behandlung
Die psychotherapeutische Behandlung kann grundsätzlich sowohl von der Klientin bzw. dem Klienten als auch von der behandelnden Fachperson beendet werden.
Eine geplante Beendigung sollte nach Möglichkeit im Rahmen eines Abschlussgesprächs erfolgen.
Psyntera bzw. die behandelnde Fachperson kann die Behandlung insbesondere beenden, wenn:
- eine Weiterbehandlung fachlich nicht mehr angezeigt ist
- eine andere Behandlungsform geeigneter erscheint
- eine notwendige Zusammenarbeit dauerhaft nicht möglich ist
- wiederholt vereinbarte Termine ohne rechtzeitige Absage nicht wahrgenommen werden
- wesentliche Rahmenbedingungen der Behandlung nicht eingehalten werden
- andere wichtige Gründe vorliegen
Soweit medizinisch bzw. therapeutisch erforderlich und möglich, unterstützt Psyntera die Klientin bzw. den Klienten bei der Suche nach einer geeigneten Anschlussbehandlung.
19. Notfälle und Krisensituationen
Psyntera ist keine Notfallorganisation und gewährleistet ausserhalb vereinbarter Behandlungstermine grundsätzlich keine permanente Erreichbarkeit.
Insbesondere können Nachrichten per E-Mail, Kontaktformular, SMS oder anderen elektronischen Kommunikationsmitteln nicht als Notfallmeldung behandelt werden.
Bei akuten psychiatrischen oder medizinischen Notfällen müssen sich Klient:innen an die zuständigen medizinischen bzw. psychiatrischen Notfalldienste wenden.
Im Rahmen der Behandlung informiert Psyntera Klient:innen bei Bedarf über geeignete Vorgehensweisen und Anlaufstellen für Krisensituationen.
20. Wechsel der behandelnden Fachperson
Falls ein Wechsel der behandelnden Fachperson erforderlich oder therapeutisch sinnvoll ist, bemüht sich Psyntera nach Möglichkeit um eine geeignete interne oder externe Weiterbehandlung.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Ersatzperson oder auf eine unmittelbare Weiterbehandlung besteht nicht.
Bei einem internen Wechsel können behandlungsrelevante Informationen innerhalb von Psyntera an die neu behandelnde Fachperson weitergegeben werden, soweit dies für die Fortführung der Behandlung erforderlich und rechtlich zulässig ist.
21. Qualitätssicherung, Supervision und Intervision
Zur Sicherstellung einer hohen Behandlungsqualität können therapeutische Fälle im Rahmen von Supervision, Intervision oder fachlichen Fallbesprechungen besprochen werden.
Dabei wird dem Schutz der Persönlichkeit und der Vertraulichkeit der Klient:innen Rechnung getragen. Informationen werden soweit möglich anonymisiert bzw. pseudonymisiert.
Alle beteiligten Fachpersonen unterliegen entsprechenden Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitspflichten.
22. Haftung
Psyntera und die behandelnden Fachpersonen erbringen ihre Leistungen nach den anerkannten fachlichen Standards und mit der gebotenen Sorgfalt.
Ein bestimmter therapeutischer Erfolg wird nicht geschuldet und kann nicht garantiert werden.
Die Haftung richtet sich nach den zwingenden Bestimmungen des schweizerischen Rechts.
23. Mitwirkungspflichten der Klient:innen
Klient:innen tragen zu einer ordnungsgemässen Behandlung und Abrechnung bei.
Hierzu gehört insbesondere, Psyntera über Änderungen relevanter Angaben zu informieren, insbesondere bezüglich:
- Adresse und Kontaktdaten
- Krankenversicherung
- Versicherungsnummer
- Hausärztin bzw. Hausarzt
- anordnender Ärztin bzw. anordnendem Arzt
- Änderungen der Versicherungsdeckung
- Unfällen oder anderen für die Kostenträgerschaft relevanten Umständen
- gesetzlichen Vertretungsverhältnissen bei Minderjährigen
24. Änderungen der AGB
Psyntera behält sich vor, diese AGB anzupassen, insbesondere bei Änderungen gesetzlicher oder regulatorischer Rahmenbedingungen, Tarifsystemen oder interner Abläufe.
Es gilt grundsätzlich die zum Zeitpunkt der jeweiligen Behandlung gültige Fassung.
Die aktuelle Version der AGB wird auf der Website von Psyntera veröffentlicht bzw. den Klient:innen in geeigneter Form zugänglich gemacht.
25. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen.
26. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Rechtsverhältnis zwischen Psyntera und den Klient:innen findet schweizerisches Recht Anwendung.
Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, gilt der Sitz der Psyntera GmbH als Gerichtsstand.
Psyntera GmbH
Winterthur, Schweiz
Version: August 2026